Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Besucher und Reitschüler von “Evi’s kleiner Reitschule”.

Jeder, der Leistungen von “Evi’s kleiner Reitschule” in Anspruch nimmt oder das Anwesen als Besucher betritt, erklärt sich stillschweigend mit den folgenden AGB einverstanden.

§1 Geltungsbereich

Die AGB gelten für die zwischen dem Reitschüler und der Reitschule mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht, Reiterferien, Reitkursen und Abzeichenlehrgängen.

§2 Vertragsdauer und Abrechnung

Die Anmeldung über Monatsbeitrag (siehe gültige Preisliste) erfolgt verbindlich für jeweils den ganzen Monat. Die Abmeldefrist vom Monatsabonnement beträgt einen Monat zum Monatsende. Der Monatsbeitrag ist am Anfang des Monats zur ersten Reitstunde in bar zu bezahlen.
Wird ein Teilnehmer krank, oder kann aus anderen Gründen nicht an der gebuchten Reitstunde teilnehmen, muss er umgehend Bescheid geben, da sonst der Anspruch verfällt. Wird die Reitstunde mindestens 24 Stunden vor dem Beginn abgesagt, kann die Reitstunde nach Absprache an einem Ersatztermin nachgeritten werden. Die Reitschule ist berechtigt bei Verhinderung der Reitlehrerin einen Ersatztermin anzubieten. Kann vom Veranstalter kein Ersatztermin angeboten werden (z. B. wegen Krankheit), wird die Reitstunde auf den nächsten Monat angerechnet.
Für Lehrgänge, Abzeichenkurse, Reiterferien und Reitkurse muss ein gesondertes Anmeldeformular ausgestellt werden. Erst nach erfolgter Anzahlung gilt der Kurs als gebucht. Wird der Kurs kurzfristiger als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn abgesagt und es wird kein geeigneter Ersatzteilnehmer gefunden, ist die Gebühr in voller Höhe zu bezahlen.
Muss der Lehrgang vom Veranstalter abgesagt werden, z. B. wegen Krankheit des Veranstalters oder zu geringer Teilnehmerzahl, wird die geleistete Anzahlung zurückerstattet. Weitere Forderungen können nicht gestellt werden.
11er-Karten und Gutscheine sind neun Monate nach Kauf gültig und nicht auf Andere übertragbar. Restbeträge können nicht erstattet werden

§3 Durchführung des Reitunterricht

Reitstunden werden in Form von Dressur- oder Springgymnastikstunden auf dem Reitplatz, Ausritten und Theoriestunden (z. B. bei Starkregen, Unwetterwarnung, Schneesturm, Gewitter, ...) abgegolten.
Die Reitschüler sollten 30 Minuten vor der Reitstunde auf der Reitanlage sein, um ihr zugeteiltes Pferd oder Pony zu putzen und für den Reitunterricht vorzubereiten (satteln und trensen), sowie sich beim Abäppeln der Anlage zu beteiligen.

§4 Haftung

Alle Reitschüler müssen während des praktischen Unterrichts eine Sturzkappe nach gültiger Euronorm, sowie feste Schuhe tragen Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus ihrer Aufsichts- und Haftpflicht entlassen. Bei Ausritten und Springstunden, muss um Rippen und Rücken zu schützen, eine Sicherheitsweste getragen werden (können übergangsweise von der Reitschule ausgeliehen werden).
Die Teilnahme am Reitunterricht, bei Ausritten und Ferienprogrammen erfolgt auf eigene Gefahr.
“Evi’s kleine Reitschule” übernimmt eine Haftung insoweit, wie hierfür Versicherungsschutz besteht, bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Geschäftsführung beruht.
Es wird empfohlen eine private Unfallversicherung abzuschließen.
Für Schäden, die durch den Reitschüler oder deren / dessen Begleitung (Besucher) an Sachgegenständen, Menschen oder Tieren entstehen, haftet der Reitschüler oder deren / dessen Sorgeberechtigter, Besucher / Begleiter in vollem Umfang gegenüber der Reitschule und / oder Geschädigten.
Für persönliches Eigentum der Reitschüler übernimmt die Reitschule keine Haftung.

§5 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen (§) dieser AGB unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.